Im Jahre 2016 wurde von B90/DIE GRÜNEN der Antrag zur Eigenbeförsterung gestellt, um mehr Eigenverantwortung für unseren Gemeindewald zu gewährleisten.
In 2019 wurde darüber abgestimmt, dass ausschließlich nur zur Verkehrssicherungspflicht gefällt werden darf.
Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Trennung von Bewirtschaftung und Holz-Verkauf wird die Differenzierung noch immer nicht konsequent durchgeführt und Hessen-Forst führt für unseren Gemeindewald noch immer beides durch.
Wegen einer defekten Winde von einem Schlepper, der bei weitem nicht so große Schäden hinterlassen würden, da er nur die Stämme abholbereit heraus zu ziehen und auf den Weg legen würde.
Die Borkenkäferplage konnte in früheren trockenen Jahren bei weitem nicht in diesem Maße auftreten, da von den lokalen Forstwirten Fallen aufgestellt und diese regelmäßig geleert wurden.
Die Trockenheit der letzten drei Jahre hat ihr nötiges dazu beigetragen.
Merkwürdigerweise entscheidet sich unser Förster nicht in einer trockenen Frostperiode, sondern meistens während des Tauwetters und einem total aufgeweichtem Boden. Die Harvester dürfen bei diesem weichen Boden nicht in das Gelände geschickt werden, um die Schäden auf den Wegen und im Forst möglichst gering zu halten.
Zusätzlich ist inzwischen bewiesen, dass bei einem lichten offenen Walddach die Sonne den Waldboden viel mehr austrocknet und somit die Bäume gegen Windbruch viel anfälliger macht, siehe hierzu den Glaskopf und Weilsberg plus Umgebung.