Das Baurecht der B-8-Umgehung, um Bad Camberg zu entlasten, liegt inzwischen vor (siehe TZ vom 2.2.17). Somit kann die Umsetzung noch im März 2017 für die vorgesehene Umgehung von 6,6 km im Norden von Glashütten begonnen werden.
Wie schnell Hessen Mobil die Weiterführung der vorliegenden Pläne der B-8-Umgehung um Glashütten vor hat umzusetzen, ist noch offen.
Die geplante Umfahrung möchten die meisten Glashüttener Bürger nicht, deshalb hat die Ampel aus Grünen, FDP und SPD mögliche Alternativen aufgezeigt, auf die bis zum heutigen Tag keine Reaktion von dem planenden Ministerium weder reflektier noch eine Antwort eingegangen ist. Eine Umsetzung des Vorhabens inkl. Mittel soll bis zum Jahre 2030 abgeschlossen sein.
Die Trassenführung der B-8-Umgehung für Glashütten ist direkt über den Friedhof im Norden, im Nordosten der Waldstraße vor dem Glaskopf und östlich durch das Wasserschutzgebiet, vorgesehen.
Dagegen steht die Bindungswirkung der EU Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahre 2002, die vom Bund an die Länder mit den entsprechenden Richtlinien weiter gegeben wurden und anschließend von Bürgermeisterin Bannenberg zeitgerecht beantwortet bzw. eingereicht wurden .
Wir liegen mit den Lärmwerten auf der Limburger Straße über dem zugelassenen Schallpegel, aber von Hessen Mobil sind keinerlei Maßnahmen zur Lärmminderung wie beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h und/oder eine LKW-Begrenzung bis 7,5 t eingerichtet worden. Wären gewisse Maßnahmen inzwischen vorgenommen worden und könnten wirken, würde sich so mancher Fernverkehrsteilnehmer überlegen seinen Kurs mit den schweren LKW’s über Glashütten zu planen und letztlich vorzunehmen.
Warum soll eine Abkürzung von Bad Camberg, über die A-661 zum Offenbacher-Kreuz gerade über Glashütten geführt werde? kann niemand verstehen ganz abgesehen von dem Königsteiner-Kreisel
Die vorgesehenen Trassenführung einer B-8-Umgehung um Glashütten mit der bestehenden Lärmminderungsmaßnahme und einer entsprechenden schallschützenden Einhausung führt letztlich zu einem fasst gleichen Aufwand und hohen Kosten, wie möglicherweise eine ventilierter Untertunnelung der Limburger Straße anstelle der von niemanden gewünschte B-8-Umgehung die immer nur weiteren Verkehr mit sich bringen würde.
Zeitliches Handeln ist deshalb geboten, da noch immer keine Antwort auf die von Glashütten vorgenommenen Einsprüche, weder vom Bund noch von der behandelten Behörde vorliegen, sowie von Hessen Mobil beantwortet worden sind.